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m p r e s s u m & A G B
Autohaus Waser GmbH
Industriestrasse 4
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49(0)7741-6803-0
Telefax: +49(0)7741-6803-55
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Freiburg
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Steuer-Nr: 20357/38500
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Geschäftsführer: Erich Waser
e-Mail:
buero@autohaus-waser.de
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A
G B
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohaus
Waser GmbH für den Verkauf von neuen oder
gebrauchten Kraftfahrzeugen
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten
und Pflichten des Käufers
1.
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis
drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen
gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage
(bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei
Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt
oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er
die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Preise
…
III. Zahlung
1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur
Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder
ein rechtskräftiger Titel vorliegt auf
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1.
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach
Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern.
Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei
Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen,
die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem
Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2,
Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene
Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt
der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet
er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt
der Verkäufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte
des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
6. Konstruktions- oder Formänderungen,
Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
für den Käufer zumutbar sind. Sofern der
Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung
der Bestellung oder des bestellten
Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein daraus keine Rechte hergeleitet
werden.
V. Abnahme
1.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so
beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
Schaden nachweist oder der Käufer nachweist,
dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden
entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der
dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen. (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der
Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes
der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
(VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: März 2008
Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen
Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht
das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der
Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der
Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er
den Kaufgegenstand wieder an sich, sind
Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass
der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme
vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich
nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert
werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil
Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen
Verkaufswert ermitteln.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme
und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere
Kosten nachweist oder der Käufer
nachweist, dass geringere oder überhaupt keine
Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf
der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
VII. Sachmangel
1.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
verjähren entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist
von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages
in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt,
soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend
haftet oder etwas anderes vereinbart wird,
insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt
werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom
Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend
machen; im letzteren Fall hat der Käufer den
Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten,
wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem
Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines
Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer
an den dem Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom
Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten
Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten
Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages
geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand
werden Mängelbeseitigungs-ansprüche nicht
berührt.
4. Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht für
Ansprüche auf Schadensersatz; für diese
Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung.
VIII. Haftung
1.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der
leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher,
die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem
Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers,
z. B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch
die Versicherung.
Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines
Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln
geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt auch für einen
Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde,
nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung
durch gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für
einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der
durch eine vom Käufer für den betreffenden
Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt
ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden des
Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder
eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in
Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung
der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe
Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die
diesbezüglich für den Verkäufer geregelte
Haftungsbeschränkung entsprechend.
5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts
gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
IX. Gerichtsstand
1.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(2.8. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch
Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs.2
BGB in Verbindung mit $ 1 Abs. 1,2 und 4
BGB-lnfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-lnfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Autohaus Waser GmbH
Geschäftsführer Erich Waser
Industriestr. 4
79761 Waldshut-Tiengen
Telefax: +497741-680355
E-Mail:
buero@autohaus-waser.de
Widerrufsfolgen
lm Falles eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(2.8. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist.
lm Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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